Es war wieder mal viel los, deshalb meinerseits nur ein kursorischer - kommentierter - Überblick über ein paar Dinge, die sich in den letzten Wochen zutrugen.
Wer sich über esoterische Geschäftemacherei, braune Esoterik usw. informieren wollte, war bei der
GWUP.org und bei Esowatch.com an der richtigen Adresse. Jetzt haben sich Esowatch in Psiram umbenannt und sind zu finden unter
Psiram.com. Dort lässt sich auch das bekannte
Wiki aufsuchen.
Die Hintergründe für die Umbenennung lassen sich u. a. auf
Telepolis nachlesen. Und um es gleich vorweg zu nehmen: Es stehen einem die Haare zu Berge. Eine ziemliche Sauerei, was da esoterische Gegner an Verwirrung - aber auch (mutmaßlicher) Einschüchterung - betreiben.
Ein "Kunde" des Jobcenters wurde sanktioniert, in dem ihm das Existenzminimum gekürzt wurde. Das Sozialgericht Leipzig urteilte dann im April 2012, dass dies nicht rechtens sei. Das Jobcenter zahlte aber offenbar nicht, so dass sich der Betroffene rechtlichen Beistand einholte und dann der auszuzahlende Betrag letzter per Gerichtsvollzieher im Jobcenter eingeholt wurde. So jedenfalls die Darstellung, wie sie u. a. auch bei der
Frankfurter Rundschau nachzulesen war.
Das Jobcenter Leipzig distanzierte sich von den damit verbundenen Vorwürfen, was in der
Leipziger Internetzeitung ebenfalls nachzulesen war.
"Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren", sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle.
Die Karlsruher Richter hatten das frühere Wahlrecht bereits 2008 für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt. Das neue Wahlrecht war jedoch erst im Dezember 2011 in Kraft getreten, fünf Monate nach dem vorgegebenen Termin.
Nur zur Erinnerung: Am 01.01.2011 trat die Hartz-IV-"Neuerung" rückwirkend in Kraft, nachdem die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 dazu verdonnert wurde, bis Ende 2010 eine Neuregelung herbeigeführt zu haben.
Tja, mit dem Bundesverfassungsgericht und unserem Grundgesetz haben es die Damen und Herren aus der Bundesregierung offenbar nicht so.
"Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Forderung des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungen für Asylbewerber umsetzen wolle, geht der Minister [Friedrich, Anm. d. Verf.] zu den Karlsruher Richtern auf Distanz: "Wir haben einen Abstand zwischen dem Hartz-IV-Satz und den Asylbewerber-Leistungen. Ich halte das nach wie vor für richtig", erklärt er laut Augen- und Ohrenzeugen. Er fügt hinzu, dass es nicht seine Aufgabe sei, die vom Verfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Unterstützungszahlung für Asylbewerber vorzunehmen. Seine CDU-Kollegin, Sozialministerin Ursula von der Leyen, werde diese aber so ausrechnen, dass der Abstand zu Hartz IV gewahrt bleibe.
Prima, da wird in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes festgestellt, dass Asylbewerber
keine halben Menschen sind, weshalb ihnen das Existenzminimum alias "ALG II" aka "Hartz IV" zusteht, und unser Innenminister meint sich dann einfach darüber hinwegsetzen zu können. Worauf sind die Minister nochmal vereidigt worden?
Offenbar geistern trotz Neuregulierung der "Hartz-Gesetze" also noch Gesetzesteile herum, die verfassungsrechtlich zumindest noch Fragen aufwerfen.
Obwohl einem vor lauter Zahlen der Kopf rauchen kann, ist der Artikel allemal sehr informativ, da er u. a. auch Zahlen zur bundesdeutschen Sanktionsquote enthält.
Zum gesamten Bild gehört allerdings auch die Frage, wie viele der Sanktionen als rechtmäßig eingestuft wurden/ werden. Denn es ist ja nicht so, dass die Sanktionen immer rechtens wären, weshalb es sich im Grunde genommen auch verbietet, von "Leistungsmissbrauch" u. ä. zu schreiben, da die betroffenen Personen allenfalls im Verdacht stehen.
2006: 41,9%
2007: 51,0%
2008: 65,2%
2009: 53,6%
2010: 60,0%
2011: 54,0%
Wenn, wie in der liz berichtet, die bundesdeutsche Sanktionsquote bei 4,8 Prozent liegt, stehen - 2011 zu Grunde gelegt - die Chancen bei 54% Prozent, dass die Klagen gegen solche Sanktionen erfolgreich sind. Damit korriegiert sich die Sanktionsquote nochmals nach unten, d. h. in über der Hälfte der Fälle hätte das Jobcenter gar nicht so sanktionieren dürfen, wie es das getan hat.